@walterebert Keine Konsequenzen. Denn kein Portal ist derzeit verpflichtet, diesen Pseudo-Standard zu nutzen.
@walterebert Derzeit ja. Leider.
@walterebert Jein. Genaugenommen fällt DNT unter Art. 21 Abs. 5 DSGVO, d.h. es muss von allen Websitebetreibern, Advertisern etc. beachtet werden. Tatsächlich kümmert sich so gut wie niemand darum.
-> Kurz erklärt hier: https://recht.is/23xc
@praetorim Ich arbeite gerade an einer Datenschutzlösung wo das relevant sein sollte
@walterebert Wir sehen uns doch morgen in Würzburg, oder?
@praetorim Ja, dann können wir mal über Datenschutz reden. Vielleicht gibt es sogar jemand mit einer Session zum Thema 😉
@walterebert Also ich diesmal ein anderes Session dabei 😊
@praetorim OK. Ist also eher eine persönliche Entscheidung ob man DNT respektiert.